Der Arztbericht vom 5. April 2021 attestierte dem Beschuldigten einen guten gesundheitlichen Zustand. Zwar habe er altersentsprechend überdurchschnittlich viele Diagnosen, welche einer regelmässigen medizinischen Kontrolle sowie der Einnahme von Medikamenten bedürfen, allerdings sei die Behandlung erfolgreich (pag. 2519 ff.). Auch der aktuelle Führungsbericht der Justizvollzugsanstalt BU.________ attestiert dem Beschuldigten eine gute Gesundheit und führt aus, er sei medikamentös gut eingestellt (pag. 5714). Oberinstanzlich gab der Beschuldigte zu Protokoll, Probleme mit den Händen zu haben, weshalb er auch operiert worden sei.