5796 Z. 32). Abschliessend kann daher festgehalten werden, dass auch die übrigen familiären und verwandtschaftlichen Beziehungen des Beschuldigten nicht auf einen schweren persönlichen Härtefall hindeuten. 31.2.3 Gesundheitszustand Der Beschuldigte leidet unter anderem an CJ.________ (Krankheit) und kardiovaskulären Risikofaktoren, namentlich CK.________ (Krankheit) und CL.________ (Krankheit). Der Arztbericht vom 5. April 2021 attestierte dem Beschuldigten einen guten gesundheitlichen Zustand.