Zu ihnen pflege er ein gutes Verhältnis (pag. 1447; pag. 2434; pag. 5797 Z. 4 und Z. 7). Zudem hält er Kontakt zu seiner Familie und seiner Freundin in BY.________(Land) (pag. 5797 Z. 10 f.). Im BV.________(Land) habe er gemäss seinen Angaben keine Verwandten väterlicherseits. Mütterlicherseits würden im BV.________(Land) zwei Onkel, zwei Tanten und die Grossmutter leben (pag. 1993 Z. 999 f.; pag. 5797 Z. 14 f.). Zu diesen Verwandten pflegt der Beschuldigte auch im Rahmen des vorzeitigen Strafvollzugs Kontakt, allerdings gab er an, es sei nicht viel, da das Telefonat viel Geld koste (pag. 5797 Z. 18 f.).