Anlässlich ihrer Einvernahmen hatte AM.________ CQ.________ auf Frage, wie es für sie sei, dass sie so selten Kontakt mit ihrem Vater habe, ausgesagt, dass sie denke, dass es ihr gut tue, wenn sie nicht so viel Kontakt zu ihm habe (pag. 876 Z. 232 f.). Und Q.________ gab an, sie habe nicht mehr so viel Kontakt zu ihrem Vater und das wolle sie auch nicht mehr (pag. 893, Zeit: 13:40). Sie wolle eigentlich gar keinen Kontakt mehr, weil er sie geschlagen habe (pag. 893, Zeit: 13:41). Diese Aussagen sind angesichts des durch die Akten der KESB belegten schwierigen Verhältnisses zu ihrem Vater (vgl. E. III.14.3 hiervor) nicht weiter verwunderlich: