An der erstinstanzlichen Verhandlung führte der Beschuldigte aus, er habe guten Kontakt zu den Kindern. Am Telefon fast jeden Tag, Besuche fänden einmal in der Woche statt. Die drei jüngsten Kinder sehe er einmal pro Monat (pag. 5173 Z. 44 ff.). Im August 2021 jedoch hatte der Beschuldigte angegeben, dass ihn seit zwei Monaten keines der Kinder besucht habe und ihn nur drei der fünf Kinder überhaupt besuchten (pag. 1993 Z. 1008 ff.). Im Rahmen der Berufungsverhandlung gab er zu Protokoll, die älteste Tochter rede nicht mit ihm, wobei er nicht wisse, warum. Mit AO.________ habe er den meisten Kontakt, mit ihr gehe es einmal so, einmal so.