Vorbestraft ist der Beschuldigte gemäss aktuellstem Strafregisterauszug nicht (mehr). Mit einer Vielzahl der vorliegenden Taten, namentlich der mehrfachen Vergewaltigung, der mehrfachen sexuellen Nötigung und der Drohungen, missachtete der Beschuldigte die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Schweiz jedoch massivst. Die Überlegungen der Vorinstanz, wonach der Beschuldigte offenbar Mühe bekunde, sich an die hiesige Kultur und Gebräuche zu halten (pag.