Der Beschuldigte ist verschuldet und seine berufliche und finanzielle Zukunft damit äusserst unsicher. Auch in sozialer Hinsicht ist nicht von einer gelungenen Integration zu sprechen, zumal der Beschuldigte über keine Hobbies verfügt und sich sein Umfeld vor allem aus den eigenen Familienmitgliedern zusammensetzt. Vorbestraft ist der Beschuldigte gemäss aktuellstem Strafregisterauszug nicht (mehr).