insgesamt CHF 85'722.45 verzeichnet (vgl. pag. 5025 ff.; pag. 5707 ff.). Auf die Frage, weshalb er seine Rechnungen nicht bezahlt habe, gab der Beschuldigte zu Protokoll, es sei auch sein Fehler gewesen, er hätte mehr arbeiten können (pag. 5175 Z. 2 f.). Im Rahmen des vorzeitigen Strafvollzugs arbeitet der Beschuldigte und enthält ein Entgelt, wird jedoch auch zusätzlich noch von der Familie finanziell unterstützt (pag. 5796 Z. 17 f.). Die wirtschaftliche Situation des Beschuldigten ist damit alles andere als gut. Er hat es trotz seiner langen Aufenthaltsdauer in der Schweiz nicht geschafft, beruflich Fuss zu fassen und eigenständig für sein Leben und das seiner Familie aufzukommen.