_ (Kanton) im Umfang von CHF 41'379.35 von der Sozialhilfe unterstützt werden musste (vgl. die Zusammenfassung des Migrationsamts des Kantons CF.________(Kanton) vom 5. August 2010 [pag. 2538]; pag. 2564; pag. 2539). Ab 2011 bis 2019 wurde der Beschuldigte zusammen mit seiner Familie mit Sozialleistungen in der Höhe von CHF 78'471.65 unterstützt, seit Dezember 2019 bezieht der Beschuldigte wieder Sozialleistungen (pag. 2527; pag. 5683). Im Vergleich zum erstinstanzlich eingeholten Betreibungsregisterauszug vom 14. Februar 2022, aus dem 42 Verlustscheine in der Höhe von CHF 79'825.50 ersichtlich waren, sind dem Betreibungsregisterauszug vom 8. Januar 2024 nunmehr 44 Verlustscheine über