140 BX.________ (Beruf), die er nicht abschloss. Er verbrachte zweifelsohne den grössten Teil seines Lebens in der Schweiz. In beruflicher sowie sozialer Hinsicht ist der Beschuldigte trotz langer Anwesenheitsdauer nur wenig bis gar nicht integriert. Es ist ihm nicht gelungen, in der Arbeitswelt so Fuss zu fassen, dass er auf eigenen Beinen stehen kann; vielmehr (und wohl nicht zuletzt auch aufgrund einer fehlenden abgeschlossenen Ausbildung) konnte der Beschuldigte immer nur temporäre Einsätze leisten. Er war jeweils auf die Unterstützung durch die Sozialhilfe angewiesen.