29. Vorliegen einer Katalogtat Der Beschuldigte ist BW.________ (Nationalität) Staatsbürger und verfügt in der Schweiz aufgrund des Familiennachzugs über eine Aufenthaltsbewilligung B. Die Verlängerung der seit dem 14. Januar 2021 abgelaufenen Aufenthaltsbewilligung wurde aufgrund des hängigen Strafverfahrens bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils sistiert (pag. 2526; pag. 5682). Er ist somit Ausländer im Sinne von Art.