Deshalb sei er bereit und fähig, die Rechtsordnung zu akzeptieren und einzuhalten. Er habe jahrelang mit seiner Ehefrau von 5 Kindern in der Schweiz gelebt und mit seinen Kindern stets den Kontakt verbessert. Nachdem der Beschuldigte bald entlassen werden müsse, könne der Kontakt mit den Kindern zeitnah intensiviert werden. Der Beschuldigte verfüge über den Willen, sich beruflich und wirtschaftlich in der Schweiz zu integrieren. Es liege entgegen der Vorinstanz eine positive Persönlichkeitsentwicklung vor. Gemäss dem Verlaufsbericht sei der Alkoholkonsum, mithin das Grundübel im Zusammenhang mit den Gewaltdelikten, kein Thema mehr.