ebenfalls keine Strafminderung angezeigt ist. Der Beschuldigte verhielt sich während des Strafverfahrens anständig und korrekt, was erwartet werden darf und sich neutral auswirkt. Auch sein Verhalten im vorzeitigen Strafvollzug gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. 24.22.3 Strafempfindlichkeit