Diese Umstände wirken sich neutral aus. In der Gesamtbetrachtung ist das Verschulden – insbesondere mit Blick auf den Deliktsbetrag – noch als leicht zu bewerten. Eine Strafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe erscheint dem Verschulden angemessen. Hiervon werden 2/3, ausmachend 4 Monate Freiheitsstrafe, asperiert. 24.20 Asperation mehrfaches Fahren ohne Berechtigung 24.20.1 Objektives Tatverschulden Der Beschuldigte lenkte in vier Fällen ein Motorfahrzeug, obwohl er über keinen Führerausweis verfügte. In zwei Fällen legte er relativ weite Strecken zurück. 24.20.2 Subjektives Tatverschulden