__ umbringen werde. Die Drohung wurde W.________ und V.________ durch U.________ weitergeleitet. Erschwerend ins Gewicht fällt vorliegend, dass die Todesdrohungen gegenüber drei Personen geäussert wurden. In der Gesamtbetrachtung ist das Verschulden noch als leicht zu bewerten. Eine Strafe von 3 Monaten Freiheitsstrafe erscheint dem Verschulden angemessen. Hiervon werden 2/3, ausmachend 2 Monate Freiheitsstrafe, asperiert. 24.19 Asperation unrechtmässiger Bezug von Leistungen der Sozialversicherung oder der Sozialhilfe 24.19.1 Objektives Tatverschulden