133 sich der Umstand aus, dass der Beschuldigte Gewalt und Drohungen als Nötigungsmittel einsetzte und der Zeitraum von rund 3.5 Monaten von nicht unerheblicher Dauer war. Der Beschuldigte verlangte zudem von E.________, ihm vor ihrer Familie seine Füsse zu waschen und zu massieren, was als besonders erniedrigend zu bezeichnen ist. Ebenfalls verlor sie sämtliche Kontakte mit Freunden und der Familie und musste eine totale Überwachung durch den Beschuldigten zulassen.