Dieser niedere Beweggrund wirkt sich verschuldenserhöhend aus. Die Tat war für den Beschuldigten ohne Weiteres vermeidbar. Insgesamt bewegt sich das Tatverschulden damit im mittelschweren Verschuldensbereich. Die Kammer erachtet eine Strafe von 16 Monaten als dem Verschulden des Beschuldigten angemessen. Diese ist im Umfang von rund 2/3, ausmachend 10.5 Monaten Freiheitsstrafe, zu asperieren. 24.14 Asperation mehrfache Nötigung von August 2020 bis am 13. November 2020 24.14.1 Objektives Tatverschulden Der Beschuldigte kontrollierte im Rahmen der Beziehung während rund 3.5 Monaten das Verhalten von E.______