_ war und somit seine minderjährige Tochter schlug, für deren Wohlergehen er verantwortlich war und für die er eine Vertrauensperson darstellte. Der Vorfall ereignete sich in der Wohnung der Familie und somit an einem Ort, an dem Kinder Schutz und Geborgenheit suchen und finden sollten. Diese Umstände wirken sich verschuldenserhöhend aus. 24.13.2 Subjektives Tatverschulden Der Beschuldigte handelte direktvorsätzlich, was sich neutral auswirkt. Er verletzte seine minderjährige Tochter einzig aus einer Machtdemonstration heraus, was besonders verwerflich ist. Dieser niedere Beweggrund wirkt sich verschuldenserhöhend aus.