Die Kammer erachtet hierfür einen Abzug von 2.5 Monaten als angemessen. Es resultiert eine Freiheitsstrafe von 6.5 Monaten, die im Umfang von rund 2/3, ausmachend 4.5 Monaten Freiheitsstrafe, asperiert wird. 24.12 Asperation Raub vom 12./13. November 2020 24.12.1 Objektives Tatverschulden Der Deliktsbetrag ist mit ca. CHF 230.00 eher gering, wobei sich der Vorsatz des Beschuldigten auf einen Betrag von CHF 1'000.00 gerichtet hatte. Erschwerend ins Gewicht fällt vorliegend die massive Gewalteinwirkung des Beschuldigten auf sein Opfer. Er schlug O.______