So versetzte der Beschuldigte G.________ während einer längeren Dauer in Angst, zumal dieser noch zur Bank fahren und das Geld abheben musste. G.________ war komplett ahnungslos und wurde von den Forderungen des Beschuldigten völlig überrumpelt. Diese Umstände wirken sich verschuldenserhöhend aus. 24.10.2 Subjektives Tatverschulden Der Beschuldigte handelte direktvorsätzlich, was sich neutral auswirkt. Die pekuniären Beweggründe sind ebenfalls neutral zu gewichten. Er befand sich zudem nicht in einer finanziellen Notlage. Zusammenfassend ist mit Blick auf den Strafrahmen von einem leichten Tatverschulden auszugehen.