24.8 Asperation sexuelle Nötigung vom 22. Oktober 2020 24.8.1 Objektives Tatverschulden Nach dem Treffen in I.________(Ortschaft) musste E.________ den Beschuldigten in der gemeinsamen Wohnung oral befriedigen. Wie ausgeführt ist die Nötigung eines Oralverkehrs in ihrem Unrechtsgehalt einer Vergewaltigung ähnlich. Die psychischen Folgen des Vorfalls überschneiden sich mit denjenigen der weiteren Vorfälle (vgl. E. 24.2.1 hiervor).