__ ab; damit degradierte er sie zu einer «Sexsklavin» und Marionette, was äusserst demütigend ist. Der Beschuldigte legte ferner ein hartnäckiges Vorgehen an den Tag und forderte den unbekannten Mann, nachdem dieser mangels Erektion den Geschlechtsverkehr nicht vollziehen konnte, auf, an E.________ die genannten sexuellen Handlungen vorzunehmen. Der Beschuldigte zwang E.________, einen fremden Mann ungeschützt oral zu befriedigen, womit sie sich einem Gesundheitsrisiko aussetzen musste. Sämtliche dieser Umstände sind verschuldenserhöhend zu gewichten. Ebenfalls fällt ins Gewicht, dass sich E.______