sexuelle Nötigung zwischen 10. August 2020 und 12. November 2020 24.5.1 Objektives Tatverschulden Der Beschuldigte führte E.________, nachdem er ihre Beine gewaltsam auseinandergedrückt hatte, den Hals einer Bierflasche in die Vagina ein. Vom Unrechtsgehalt her ist dieses Vorgehen ähnlich einer Vergewaltigung. Die sexuelle Integrität wurde in schwerer Weise verletzt. E.________ trug zwar keine physischen Verletzungen, jedoch psychische Folgen davon. Es kann auf das hiervor Gesagte verwiesen werden (E. 24.2.1 hiervor).