_ zunutze. Verschuldenserhöhend wirkt sich der Umstand aus, dass der Beschuldigte mit dem Einführen der Salatgurke in die Vagina von E.________ auch dann noch weiter fortfuhr, als sie von Schmerzen sprach und ihn aufforderte, aufzuhören. Insofern wendete er – neben dem Nötigungsmittel des psychisch Unter- Druck-Setzens – auch eine gewisse körperliche Gewalt an, was leicht verschuldenserhöhend zu berücksichtigen ist. 24.4.2 Subjektives Tatverschulden Der Beschuldigte handelte direktvorsätzlich und wiederum aus rein egoistischen Motiven, insbesondere zur Befriedigung seiner Lust.