Die sexuelle Integrität wurde dabei in schwerer Weise verletzt. E.________ trug zwar keine bleibenden Verletzungen davon, das Einführen der Gurke verursachte ihr jedoch Schmerzen im Vaginalbereich. Die durch die sexuellen Übergriffe verursachten psychischen Folgen wurden bereits erörtert. Darauf kann verwiesen werden (E. 24.2.1 hiervor). Die sexuelle Nötigung ereignete sich in der Wohnung des Beschuldigten. Der Beschuldigte machte sich zudem die zuvor geschaffene Zwangssituation von E.________ zunutze.