24.4 Asperation sexuelle Nötigung im Sommer 2020 24.4.1 Objektives Tatverschulden Art. 189 StGB schützt das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, konkret die Möglichkeit, Beziehungen und sexuelle Kontakte frei, eigenverantwortlich und ohne Zwang zu gestalten (MAIER, a.a.O., N. 1 zu Art. 189 StGB). Der Beschuldigte führte E.________ gegen ihren Willen eine Salatgurke vaginal ein. Vom Unrechtsgehalt her ist dieses Vorgehen ähnlich einer Vergewaltigung, zumal eine vaginale Penetration mit einem Gegenstand vorgenommen wurde. Die sexuelle Integrität wurde dabei in schwerer Weise verletzt.