Das Gutachten vom 21. Juni 2021 attestierte dem Beschuldigten eine erhaltene Einsichtsfähigkeit, wobei allerdings für den Zeitraum zwischen August und November 2021 [recte: 2020] aufgrund der Abhängigkeit von Alkohol von einer Einschränkung der Steuerungsfähigkeit auszugehen sei. Da sich beim Beschuldigten auch jenseits des Konsums von Alkohol wiederholt dominant- aggressiv-gewalttätige Verhaltensmuster darstellen würden, habe der Alkoholkonsum das impulsive bzw. deliktische Verhalten begünstigt, sei aber nicht als die alleinige Ursache dieses Verhaltens anzusehen.