Verschuldenserhöhend fällt ins Gewicht, dass der Beschuldigte E.________ zwang, sich von einem völlig fremden Mann ungeschützt vaginal penetrieren zu lassen und sie so einem zusätzlichen Gesundheitsrisiko aussetzte. Zudem bestand das Risiko einer Schwangerschaft. Sie war in einer örtlich fremden Umgebung schutzlos ausgeliefert und das partnerschaftliche Vertrauensverhältnis wurde vom Beschuldigten missbraucht. Sie teilte dem Beschuldigten noch während der Hinfahrt mehrfach und damit kurz vorher mit, dass sie das «Sex-Treffen» nicht wolle.