So habe sie Mühe, mit ihrem neuen Partner intim zu werden (pag. 5784 Z. 19 ff.) und seit den Vorfällen mit dem Beschuldigten habe sie einen Schreck, wenn sie unbekannte ältere Leute sehe, da ihr in den Sinn komme, wie er immer gesagt habe, sie solle sich vorstellen, mit diesen Leuten Geschlechtsverkehr zu haben (pag. 5784 Z. 31 f.). In der oberinstanzlichen Verhandlung hat sich denn auch gezeigt, dass E.________ aufgrund der Ereignisse nach wie vor psychisch schwer belastet ist. Verschuldenserhöhend fällt ins Gewicht, dass der Beschuldigte E._____