Neben den seelischen erlitt die Strafund Zivilklägerin aber auch körperliche Verletzungen. Die vom Beschuldigten ausgeteilten Schläge gegen die Straf- und Zivilklägerin waren von grosser Intensität. Das Opfer wurde zudem am ehelichen Domizil vergewaltigt und dies, während drei der Töchter im Haus anwesend waren. Der Beschuldigte zwang die Straf- und Zivilklägerin ausserdem, Alkohol zu trinken. Diese Umstände wirken sich zusätzlich verschuldenserhöhend aus. 24.1.2 Subjektives Tatverschulden