So hinterliess das Ereignis bei der Straf- und Zivilklägerin eine starke Traumatisierung und ihr Sicherheitsgefühl im Schlafzimmer wurde derart gestört, dass sie bis heute nicht mehr dort übernachten kann (pag. 5777 Z. 35 ff.). Auch die Kammer erhielt anlässlich der Berufungsverhandlung den Eindruck, dass die Straf- und Zivilklägerin noch immer stark mit den Erinnerungen resp. dem Vorgefallenen zu kämpfen hat. Immerhin dachte sie, der Beschuldigte hole ein Messer und sie hatte deswegen Todesangst. Neben den seelischen erlitt die Strafund Zivilklägerin aber auch körperliche Verletzungen.