Die deliktische Tätigkeit des Beschuldigten konnte erst durch seine Versetzung in Untersu- chungs- bzw. Sicherheitshaft im November 2020 unterbrochen werden. Zudem wiegt auch diesbezüglich das Tatverschulden als zu schwer, als dass dies mit einer Geldstrafe hinreichend abgegolten werden könnte. Für diese Delikte sind deshalb je Freiheitsstrafen auszusprechen und hiernach eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden.