Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren; - Raub (Art. 140 Ziff. 1 StGB): Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren; - Einfache Körperverletzung (Art. 123 Ziff. 1 und 2 StGB): Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; - Nötigung (Art. 181 StGB): Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; - Drohung (Art. 180 Abs. 1 StGB): Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; - Unrechtmässiger Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe (Art. 148a Abs. 1 StGB):