117 Schweizerisches Strafgesetzbuch Praxiskommentar, 4. Aufl. 2021, N. 5 zu Art. 2 StGB, POPP/BERKEMEIER, a.a.O., N. 9 zu Art. 2 StGB). Den unrechtmässigen Bezug von Leistungen der Sozialversicherung oder der Sozialhilfe beging der Beschuldigte vom 5. Oktober 2016 bis am 18. April 2018, mithin sowohl vor als auch nach Inkrafttreten des Strafgesetzbuches in der Fassung vom 1. Januar 2018. Konkret verschwieg der Beschuldigte gemeinsam mit der Straf- und Zivilklägerin dem Sozialdienst H.________(Ortschaft) während dieser Zeitspanne, dass die Straf- und Zivilklägerin Einkommen generierte.