Und er war es auch, der die sexuellen Handlungen mit O.________ vereinbarte und E.________ aufforderte, ihren Fuss auf dem Couchtisch zu präsentieren. Ebenfalls wusste er um die irrige Vorstellung von O.________, dass E.________ mit der sexuellen Handlung einverstanden ist. Dass das Treffen sexueller Natur war, zeigt sich auch darin, dass O.________ gemäss dem Beweisergebnis nackt war, als er dem Paar die Türe öffnete. Die Voraussetzungen der mittelbaren Täterschaft sind somit erfüllt und die Handlung von O.________ wird dem Beschuldigten als mittelbarer Täter vollständig zugerechnet, als hätte er sie selber ausgeführt.