aufgrund der Vereinbarung mit dem Beschuldigten davon aus, dass die Entblössung des Fusses von E.________ und eventuell ein «Handoder Blowjob» vorgesehen sei. Der Beschuldigte rief diesen Irrtum nicht nur hervor, sondern nutzte diesen aus und missbrauchte O.________ als Tatmittler, um E.________ gegen ihren Willen in die sexuelle Handlung miteinzubeziehen. Der Beschuldigte hatte stets die Herrschaft über den Geschehensablauf inne. Er hatte das Inserat von O.________ über die Website BF.________(Adresse) gefunden und das Treffen arrangiert. Und er war es auch, der die sexuellen Handlungen mit O.________ vereinbarte und E._____