_ befand sich in der irrigen Vorstellung, dass E.________ mit der sexuellen Handlung einverstanden war, mithin in einem Sachverhaltsirrtum. Dieser Irrtum wurde mittels Täuschung durch den Beschuldigten hervorgerufen, indem er sich auf das Kontaktinserat auf der Website BF.________(Adresse) meldete, ein Treffen sowie eine Bezahlung für die sexuellen Dienste vereinbarte und E.________ zwang, an das Treffen mitzukommen. Insbesondere ging O.________ aufgrund der Vereinbarung mit dem Beschuldigten davon aus, dass die Entblössung des Fusses von E.________ und eventuell ein «Handoder Blowjob» vorgesehen sei.