113 Umstände keinen Widerstand leisten würde, und realisierte aufgrund der gesamten Umstände (E.________ musste sich gegen ihren Willen von einem unbekannten Mann an den Brüsten anfassen, dessen Finger in ihre Vagina einführen und ihre Vagina lecken lassen und an diesem eine orale Penetration vornehmen) zweifellos, dass E.________ auch mit dieser sexuellen Handlung an ihm nicht einverstanden war. Der Wille des Beschuldigten richtete sich darauf, E.________ zu sexuellen Handlungen zu nötigen, die sie nicht wollte.