Der Beschuldigte hatte stets die Herrschaft über den Geschehensablauf inne. Er gab die Anweisungen für die jeweiligen sexuellen Handlungen und sagte, was zu tun sei. Dies war auch N.________, obwohl der BH.________(Nationalität) Sprache nicht mächtig, klar. Der Beschuldigte sprach während der sexuellen Handlungen dauernd mit E.________ und die von ihr an N.________ gerichteten Forderungen kamen jeweils nach vorgängigen Gesprächen mit dem Beschuldigten. Ebenfalls wusste der Beschuldigte um die irrige Vorstellung von N.________, dass E.________ mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden sei.