111 kann ihm kein eigener Vorsatz nachgewiesen werden. Vielmehr diente er als willenloses Werkzeug des Beschuldigten. Obwohl er wahrnahm, dass E.________ unterwürfig war und den Aufforderungen des Beschuldigten Folge leistete, befand sich N.________ in der irrigen Vorstellung, dass E.________ mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden war. Er befand sich – wie zuvor auch G.________ – in einem Sachverhaltsirrtum