Der Oralverkehr in J.________(Ortschaft) fand sodann eigenständig, ohne vorgängige oder gleichzeitige Vergewaltigung statt. Der sexuellen Nötigung kommt damit in beiden Fällen ein eigener Unrechtsgehalt zu, weshalb von echter Konkurrenz auszugehen ist. 20.3 Vorfall vom 4. November 2020 (Ziff. I.A.2.2. der Anklageschrift) Vorliegend wendete der Beschuldigte zum Vollzug des Akts keine Gewalt an. Gemäss Beweisergebnis befand sich E.________ allerdings in einer Zwangssituation. Es kann diesbezüglich auf die Ausführungen in E. 20.2.1 hiervor verwiesen werden. Durch diesen psychischen Druck brachte der Beschuldigte E.___