Auf die leichtgradig geminderte Steuerungsfähigkeit ist im Rahmen der Strafzumessung zurückkommen (vgl. E. V.24. hiernach). Der Beschuldigte ist der sexuellen Nötigung zum Nachteil von E.________, begangen am 22. Oktober 2020 in I.________(Ortschaft) und am 22. Oktober 2020 in J.________(Ortschaft), schuldig zu erklären. 20.2.3 Zu den Konkurrenzen