Dadurch akzentuierte der Beschuldigte die bestehende Drucksituation und verstärkte damit auch die Ausweglosigkeit. In beiden gegebenen Situationen herrschte eine Zwangslage von hinreichender Intensität, welche E.________ dazu veranlasste, mehrfach entgegen ihrem Willen den Penis des Beschuldigten in den Mund zu nehmen und diesen sexuell zu befriedigen. Es ist wiederum nachvollziehbar, dass sich E.________ angesichts ihrer aussichtslosen Situation aufgrund des gewaltgeprägten Klimas gefügt hat. Angesichts der tyrannischen Herrschaft des Beschuldigten und weil sie Angst vor ihm hatte, blieb ihr keine andere Wahl.