___ werden dem Beschuldigten als mittelbarer Täter vollständig zugerechnet, als hätte er sie selber ausgeführt. Dass eine Vergewaltigung in mittelbarer Täterschaft begangen werden kann, wurde bei den allgemeinen rechtlichen Ausführungen bereits eingehend begründet. Die vom Bundesgericht mit Hinweis auf Teile der Lehre angeführten Überlegungen beanspruchen nach wie vor Gültigkeit. Sie sind nach Ansicht der Kammer auch für die Auslegung der Tatbestände der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung massgebend.