_ zwang, an das Treffen mitzukommen. Der Beschuldigte rief diesen Irrtum nicht nur hervor, sondern nutzte diesen aus und missbrauchte G.________ als Tatmittler, indem er von ihm verlangte, E.________ von hinten vaginal zu penetrieren. Der Beschuldigte hatte stets die Herrschaft über den Geschehensablauf inne. Er war es, der die Anweisungen für die jeweiligen sexuellen Handlungen gab und sagte, was zu tun sei. Ebenfalls wusste er um die irrige Vorstellung von G.___