108 loses Werkzeug des Beschuldigten. G.________ befand sich in der irrigen Vorstellung, dass E.________ mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden war, mithin in einem Sachverhaltsirrtum. Dieser Irrtum wurde mittels Täuschung durch den Beschuldigten hervorgerufen, indem er sich auf das Kontaktinserat auf der Website BF.________(Adresse) meldete, ein Treffen sowie eine Bezahlung für die sexuellen Dienste vereinbarte und E.________ zwang, an das Treffen mitzukommen.