Vor dem Hintergrund der tyrannischen Herrschaft des Beschuldigten und weil sie Angst vor ihm hatte, blieb ihr keine andere Wahl. Zudem stiess der Beschuldigte nur wenige Stunden vor dem fraglichen Vorfall per SMS Todesdrohungen aus und drohte ihr auf der Hinfahrt zu diesem «Sex-Treffen» Schläge an. Auch unmittelbar vor der Tat, als E.________ versucht hatte, G.________ zu warnen und ihm zu sagen, dass er sie wegschicken soll, sagte ihr der Beschuldigte, er werde sie in Stücke reissen, wenn sie rauskommen würden.