___ zu sexuellen Handlungen. 17.8.6 Fazit Der angeklagte Sachverhalt ist – mit Ausnahme, dass der Beschuldigte weitere sexuelle Handlungen bzw. einen Dreier verlangt haben soll – erstellt. Der Beschuldigte wusste, dass E.________ die «Sex-Treffen» nicht wollte und schuf bei ihr bewusst eine Zwangssituation, um seinen Willen durchzubringen. IV. Rechtliche Würdigung