101 nicht der Fall war. Demgegenüber wusste der Beschuldigte, dass die fremden Männer keine Ahnung davon hatten, in welcher Situation sich E.________ befand und er nutzte dies bewusst aus. Es war auch bei diesem Treffen der Beschuldigte, der die Anweisungen gab. Indem er die Vereinbarung zum Treffen sowie das Erscheinen vor Ort durchsetzte und auch während des Treffens Anweisungen gab, rief er den Irrtum bei O.________ hervor und hielt diesen auch aufrecht. Dadurch täuschte er ihn über die Einwilligung von E.________ zu sexuellen Handlungen.