Weiter gilt festzuhalten, dass das Treffen wiederum einen sexuellen Bezug aufwies. O.________ öffnete dem Paar nackt die Tür, was keinen Sinn macht, wenn dem Treffen keine sexuellen Absichten zugrunde liegen. Ebenfalls wurden zwischen dem Beschuldigten und O.________ vorgängig sexuelle Handlungen sowie eine Bezahlung vereinbart und O.________ nahm, während E.________ ihre Füsse auf dem Couchtisch präsentierte, Masturbationshandlungen an sich vor. Aufgrund des Kontaktinserats und der vorgängigen Kommunikation wussten der Beschuldigte und E.________, dass O.________ an Frauenfüssen interessiert war. Auch bei diesem Vorfall gingen gemäss den Aussagen von E.______